AGBs

Winterfahrpark Lungau.

Benützungsregeln für den Winterfahrpark Stegergut



Sehr geehrter Gast,

es ist Ihnen bewusst, dass die Benützung des Winterfahrpark Stegergut  trotz der vom Veranstalter getroffenen Sicherheitsvorkehrungen - auf Grund der eisigen und winterlichen Streckenverhältnissen mit besonderen Gefahren für den Fahrer ev. seinem Beifahrer und dessen Fahrzeug verbunden ist, und akzeptieren alle Gefahren und Risiken und die damit verbundene Möglichkeit von Körperverletzungen, Sachbeschädigung oder Sachverlust. Ihnen ist weiter bewusst, dass diese Risiken nicht mit jenen anderer spezifischer Sportveranstaltungen vergleichbar sind.

Es sind auf dem Gelände des Winterfahrpark Stegergut generell nur zugelassene, betriebssichere und versicherte Fahrzeuge mit Winterreifen ohne Spikes erlaubt.

Das fahren mit breiten Winterreifen mit Spikes, max. Überstand 2 mm, ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Betreibers, und bei Temperaturen kälter als minus 5 Grad erlaubt.

Schmale Spikereifen sind generell verboten.

Es gilt auf der gesamten Strecke die STVO. und somit Gurtpflicht und Alkoholverbot. Jeder Fahrer muss im Besitz eines gültigen Führerscheins sein. Es dienen die Strecken des Winterfahrparks um das fahrerische Können der Teilnehmer zu verbessern, und nicht um Hochgeschwindigkeitsrennen abzuhalten. Die Fahrzeuge dürfen den im Fahrzeugschein eingetragenen Lärmgrenzwert von 95 dB (A) nicht überschreiten.

  • Benützungszeiten: von 09 Uhr bis 12 Uhr, 13 Uhr bis 16 Uhr. Andere Zeiten nur nach erfolgter Rücksprache mit dem Betreiber.
  • Gruppengröße: Maximal 30 Autos.
  • Strecken: Das Verlassen der präparierten Strecken ist untersagt Fahrten im freien Gelände verboten.

Es ist den Anweisungen des Betreibers sowie deren Gehilfen und sonstigen mit der Leitung des Winterfahrparks betrauten Personen unbedingt Folge zu leisten.

  • Haftung: Jeder Teilnehmer trägt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die von ihm verursachten Personen, Sach- oder Vermögensschäden. Durch die Unterfertigung dieser Erklärung wird ausdrücklich für alle im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung erlittenen Unfälle und Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen den Betreiber des "Winterfahrpark Stegergut" den Veranstalter und dessen Erfüllungsgehilfen verzichtet.

Jeder Mieter der Anlage “Winterfahrpark Stegergut“ hat eine Ansprechperson gegenüber dem Betreiber namentlich bekannt zu geben, die während der gesamten Mietdauer anwesend ist und für die Umsetzung der hier angeführten Regeln zuständig ist.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch und wünschen Ihnen eine gelungene Veranstaltung.


Winterfahrpark Stegergut
Erwin Korbuly